SEITE: 497 -- - Data: Schornsteinfegermeister & Gebäudeenergieberater HWK & Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676

Die neue EnEV tritt ab 1. Mai 2014 in Kraft

Am 1.Mai 2014 tritt die vierte Änderung der EnEV in Kraft. Mit dem Beschluss des Bundesrates vom Oktober 2013 ändern sich für Hausbesitzer folgende Punkte:

  • Bis 2015 müssen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1.Janur 1985 errichtet wurden, modernisiert werden. Für einige Altanlagen gibt es Ausnahmen.
  • Für den Primärenergiebedarf von Neubauten gilt ab dem 1. Januar 2016 ein Faktor von 0,75
  • Für die Mindestqualität der Gebäudehülle gilt ab dem 1. Januar 2016 ein Faktor von 0,8
  • Für sanierte Gebäude gibt es keine Änderung
  • Ab 2015 dürfen in nicht eigen genutzten Wohnhäusern keine Heizkessel mehr betrieben werden, die vor 1985 gebaut wurden
  • Die Bundesländer verpflichten sich, die Energieasuweise stichprobenartig zu kontrollieren

Quelle: enev-online.de

Aktuelles